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Öffentliche Sitzung des Stadtrates in Flöha

Flöha. Am 27. September trafen sich die StadtrĂ€te zu einer öffentlichen Sitzung im Stadtsaal in der „Alten Baumwolle“. Einer der Tagesordnungspunkte war die ErlĂ€uterung der NiederschlagswassergebĂŒhren. Dazu hatte man den technischen GeschĂ€ftsfĂŒhrer des ZWA Hainichen, Ulrich Pötzsch, eingeladen. Auf Grund rechtlicher Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Bautzen sind StĂ€dte und Gemeinden verpflichtet, Abwasserentgelte nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt zu veranlagen. Anrechenbare FlĂ€chen sind, wo Regenwasser nicht oder nur teilweise versickern kann.
Bei vollversiegelten FlĂ€chen wird der Faktor 1 zugrunde gelegt. Dieser reduziert sich auf 0,6 bzw. auf 0,3 wenn Niederschlagswasser zurĂŒckgehalten wird oder die FlĂ€chen teil- oder schwachversiegelt sind. Um die anrechenbaren FlĂ€chen zu ermitteln fand eine Befliegung mit fotografischer Auswertung und eine Befragung der GrundstĂŒckseigentĂŒmer statt.

Das Niederschlagswasserentgelt bei Faktor 1 soll beim ZWA Hainichen rund 50ct betragen. Das liegt am unteren Ende der Preisskala. Der Durchschnitt bei benachbarten VerbĂ€nden betrĂ€gt derzeit 79ct. EndgĂŒltig soll die Tarifanpassung auf der nĂ€chsten Verbandsversammlung beschlossen werden.

Auf der öffentlichen Stadtratssitzung informierte OberbĂŒrgermeister Volker Holuscha auch darĂŒber, wie es mit der, durch einen Brand zerstörten, FußgĂ€ngerbrĂŒcke weitergeht. Das Bauwerk wird noch in diesem Jahr abgerissen, so das Stadtoberhaupt. Außerdem soll zeitnah eine StellflĂ€che fĂŒr einen Autokran geschaffen werden, falls die BrĂŒcke schon vor Beginn der Abrissarbeiten zusammenbricht.

Die Errichtung einer BehelfsbrĂŒcke durch die Bundeswehr wurde vom MilitĂ€r abgelehnt. Als GrĂŒnde wurde der Hochwasserschutz und, dass sich zwei weitere BrĂŒcken in vertretbarer Entfernung befinden, angegeben. Wann mit einem BrĂŒckenneubau begonnen werden kann, hĂ€ngt von bauplanerischen und finanziellen Vorgaben ab, so der OB.