Donnerstag, 05.12.2024 (49.KW)
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Allgemeine GeschÀftsbedingungen - VIII. Leistungspflicht

Beitragsseiten
Allgemeine GeschÀftsbedingungen
I. Geltungsbereich
II. Angebote / AuftrÀge
III. Auftragsablehnung
IV. VertragskĂŒndigung
V. VertragsÀnderungen
VI. Vertragsperren
VII. Sicherheitsleistung
VIII. Leistungspflicht
IX. Verantwortlichkeit
X. Gestaltung / Freigabe
XI. Zeitvereinbarung
XII. Zahlungsbedingungen
XIII. Eigentumsvorbehalt
XIV. EinwÀnde
XV. Versand / Gefahr
XVI. RĂŒcklieferung
XVII. GewÀhrleistung
XVIII. Haftung
XIX. Höhere Gewalt
XX. Gerichtsstand
XXI. Klausel
XXII. Datenschutz
XXIII. Teilunwirksamkeit
XXIV. Sonstiges
XXV. Haftung
XXVI. Chiffreanzeigen
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VIII. VertragsdurchfĂŒhrung / Leistungspflicht

Soweit nicht ausdrĂŒcklich anders vereinbart, dĂŒrfen wir vertraglich vereinbarte Teilleistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen bzw. auch Dritte beauftragen. Werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten ĂŒbertragen, ist der Kunde in einem solchen Fall zur KĂŒndigung des Vertrages berechtigt. Der Kunde selbst kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder auch nur seinen Anspruch auf einzelne Leistungen hieraus an Dritte nur abtreten, wenn wir vorher schriftlich zustimmen. Unsere Verpflichtung, eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen, steht unter dem Vorbehalt, dass erforderliche Vorleistungen Dritter (z.B. VerfĂŒgbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter oder die Lieferungen von zur Leistungserbringung notwendiger Waren und Dienstleistung) oder Genehmigungen tatsĂ€chlich, rechtzeitig und in entsprechender QualitĂ€t erfolgen. Eine Haftung- oder Leistungspflicht unsererseits entfĂ€llt grundsĂ€tzlich, es sei denn, uns ist grobe FahrlĂ€ssigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Der Kunde trĂ€gt die Verantwortung zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Anforderungen, die fĂŒr die Leistungserbringung durch uns benötigt werden. Wenn wir erkennen, dass technische oder organisatorische Voraussetzungen nicht ausreichen, können wir die Leistungserbringung abbrechen und vom Vertrag zurĂŒcktreten, ohne dass dem Kunden irgendwelche AnsprĂŒche deswegen zustehen. SĂ€mtliche Arbeiten (z.B. Filmaufnahmen, Montage- oder Installationsarbeiten) umfassen keine branchenfremden Nebenarbeiten. HilfskrĂ€fte, Transport- und HubgerĂ€te, Betriebskraft, Hilfsstoffe, Werkzeuge, Schutzeinrichtungen, notwendige RĂ€ume, SanitĂ€reinrichtungen u.Ă€. sind bei Bedarf vom Kunden unentgeltlich zur VerfĂŒgung zu stellen. Lieferungen und Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrĂŒcklich vereinbarten Umfangs werden nach tatsĂ€chlichem Material- und Zeitaufwand entsprechend unserer jeweils gĂŒltigen Preisliste berechnet. FĂŒr Leistungen, die wir auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als vereinbart erbringt, können wir auch An- und Abfahrtszeiten sowie Entfernungspauschalen berechnen.