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Allgemeine Geschäftsbedingungen - V. Vertragsänderungen
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V. Vertragsänderungen / PreiseWir sind berechtigt, während der Laufzeit von Verträgen die Preislisten sowie die allgemeinen Geschäfts- und Rahmenbedingungen zu ändern. Wenn das geschieht, teilen wir unseren Vertragspartnern diese Änderungen durch Veröffentlichung sowie bei Endkunden durch direkte Kundeninformation mit, sofern diese Partner von den Änderungen betroffen sind. Die Änderungen treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach der Veröffentlichung oder Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann der Kunde den Vertrag für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats, nachdem die neuen Bedingungen in Kraft getreten sind, davon Gebrauch macht. Für die Preisbildung werden die jeweils gültigen Preislisten herangezogen. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise verstehen sich ab Sitz des Unternehmens. Listenpreise sind unverbindliche Richtpreise. Der vereinbarte Preis für den Auftrag wird schriftlich in der Auftragsbestätigung, den Verträgen, Preislisten oder den Rechnungen ausgewiesen.
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