Donnerstag, 05.12.2024 (49.KW)
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Allgemeine GeschÀftsbedingungen - III. Auftragsablehnung

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Allgemeine GeschÀftsbedingungen
I. Geltungsbereich
II. Angebote / AuftrÀge
III. Auftragsablehnung
IV. VertragskĂŒndigung
V. VertragsÀnderungen
VI. Vertragsperren
VII. Sicherheitsleistung
VIII. Leistungspflicht
IX. Verantwortlichkeit
X. Gestaltung / Freigabe
XI. Zeitvereinbarung
XII. Zahlungsbedingungen
XIII. Eigentumsvorbehalt
XIV. EinwÀnde
XV. Versand / Gefahr
XVI. RĂŒcklieferung
XVII. GewÀhrleistung
XVIII. Haftung
XIX. Höhere Gewalt
XX. Gerichtsstand
XXI. Klausel
XXII. Datenschutz
XXIII. Teilunwirksamkeit
XXIV. Sonstiges
XXV. Haftung
XXVI. Chiffreanzeigen
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III. Auftragsablehnung

Wir behalten uns vor, AuftrĂ€ge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und AuftrĂ€ge mit Fertigprodukten des Auftraggebers wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach unseren sachlich gerechtfertigten GrundsĂ€tzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstĂ¶ĂŸt oder deren AusfĂŒhrung aus moralischen, technischen, betrieblichen oder Ă€hnlichen GrĂŒnden unzumutbar ist. Ebenso können wir einen Auftrag teilweise oder ganz ablehnen, wenn es bei vorherigen AuftrĂ€gen zu Problemen bei der Zahlung, bei der Zusammenarbeit oder bei der Bereitstellung von fĂŒr den Auftrag notwendigen Informationen, Materialien und Leistungen gekommen ist oder eine bei periodisch wiederkehrenden Zahlungen die Auftragsabwicklung erleichternde und von uns geforderte EinzugsermĂ€chtigung oder eine BonitĂ€tsprĂŒfung verweigert wird bzw. die BonitĂ€tsauskĂŒnfte negativ lauten. Dies gilt auch fĂŒr AuftrĂ€ge, die bei GeschĂ€ftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. AuftrĂ€ge ĂŒber die Weiterverwendung von Fertigprodukten des Auftraggebers sind erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzĂŒglich mitgeteilt.