Donnerstag, 05.12.2024 (49.KW)
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Allgemeine GeschÀftsbedingungen - XIX. Höhere Gewalt

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Allgemeine GeschÀftsbedingungen
I. Geltungsbereich
II. Angebote / AuftrÀge
III. Auftragsablehnung
IV. VertragskĂŒndigung
V. VertragsÀnderungen
VI. Vertragsperren
VII. Sicherheitsleistung
VIII. Leistungspflicht
IX. Verantwortlichkeit
X. Gestaltung / Freigabe
XI. Zeitvereinbarung
XII. Zahlungsbedingungen
XIII. Eigentumsvorbehalt
XIV. EinwÀnde
XV. Versand / Gefahr
XVI. RĂŒcklieferung
XVII. GewÀhrleistung
XVIII. Haftung
XIX. Höhere Gewalt
XX. Gerichtsstand
XXI. Klausel
XXII. Datenschutz
XXIII. Teilunwirksamkeit
XXIV. Sonstiges
XXV. Haftung
XXVI. Chiffreanzeigen
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XIX. Höhere Gewalt

Wir sind von der Leistungspflicht in FĂ€llen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die VertragserfĂŒllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zĂ€hlen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie sowie Mobilmachung, der Verteidigungsfall und Unruhen. In solchen FĂ€llen höherer Gewalt verlĂ€ngern sich Fristen und verschieben sich Termine unter Zubilligung einer Anlauffrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Leistung unmöglich, so haben wir das nicht zu vertreten.