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Allgemeine GeschÀftsbedingungen - XIX. Höhere Gewalt
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XIX. Höhere GewaltWir sind von der Leistungspflicht in FĂ€llen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die VertragserfĂŒllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zĂ€hlen insbesondere ArbeitskampfmaĂnahmen auch in Drittbetrieben, behördliche MaĂnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie sowie Mobilmachung, der Verteidigungsfall und Unruhen. In solchen FĂ€llen höherer Gewalt verlĂ€ngern sich Fristen und verschieben sich Termine unter Zubilligung einer Anlauffrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Leistung unmöglich, so haben wir das nicht zu vertreten.
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