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Allgemeine GeschÀftsbedingungen - XVIII. Haftung
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XVIII. HaftungEine Haftung ist nur auf Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit begrenzt, die von uns oder unseren ErfĂŒllungsgehilfen herbeigefĂŒhrt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in FĂ€llen einfacher FahrlĂ€ssigkeit bei VermögensschĂ€den der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare SchĂ€den und der Höhe nach auf die Vertragshöhe beschrĂ€nkt. Etwas anderes gilt nur, wenn ein deckungspflichtiger Sachverhalt vorliegt und unsere Haftpflichtversicherung, der die allg. Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde liegen, uns - maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme - von der Haftung freistellt. Die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung teilen wir dem Auftraggeber auf Verlangen mit. Soweit wir fĂŒr aufgetretene SchĂ€den im Bereich der leichten FahrlĂ€ssigkeit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haften, ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung. SchadensersatzansprĂŒche mĂŒssen bei uns innerhalb von 2 Wochen nach AusfĂŒhrung des Auftrages bzw. nach Lieferung der Produkte schriftlich geltend gemacht werden. Im Ăbrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
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