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Allgemeine GeschÀftsbedingungen - XIV. EinwÀnde
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XIV. EinwĂ€nde gegen Rechnungen / Aufrechnungs- und ZurĂŒckbehaltungsrechtEinwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte hat uns der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genĂŒgt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs, die im Streitfalle vom Kunden zu beweisen ist. AnsprĂŒche des Kunden bei begrĂŒndeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberĂŒhrt, soweit uns eine ĂberprĂŒfung der Einwendungen datenschutzrechtlich möglich ist. Der Kunde kann gegen AnsprĂŒche von uns nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten AnsprĂŒchen aufrechnen, ein ZurĂŒckbehaltungsrecht steht ihm nur wegen AnsprĂŒchen aus dem selben VertragsverhĂ€ltnis zu.
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