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Kabeljournal Flöha
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
II. Angebote / Aufträge
III. Auftragsablehnung
IV. Vertragskündigung
V. Vertragsänderungen
VI. Vertragsperren
VII. Sicherheitsleistung
VIII. Leistungspflicht
IX. Verantwortlichkeit
X. Gestaltung / Freigabe
XI. Zeitvereinbarung
XII. Zahlungsbedingungen
XIII. Eigentumsvorbehalt
XIV. Einwände
XV. Versand / Gefahr
XVI. Rücklieferung
XVII. Gewährleistung
XVIII. Haftung
XIX. Höhere Gewalt
XX. Gerichtsstand
XXI. Klausel
XXII. Datenschutz
XXIII. Teilunwirksamkeit
XXIV. Sonstiges
XXV. Haftung
XXVI. Chiffreanzeigen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
KabelJournal Sendegebiete Röhrsdorf / Flöha



I. Geltungsbereich:

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Abschluss eines Auftrages erkennt die andere Vertragspartei unsere Geschäftsbedingungen auch für nachfolgende Lieferungen und Leistungen an, selbst dann, wenn ihre eigenen Geschäftsbedingungen anders lauten. Unsere Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart sein und sind nur dann wirksam, wenn sie die Unterschrift des Inhabers tragen. Schweigen auf uns mitgeteilte anderslautende Bedingungen der anderen Vertragspartei kann nicht als Anerkennung dieser Bedingungen ausgelegt werden. Jede Abweichung von unseren Bedingungen wird von uns als Ablehnung des Auftrages gewertet. Nimmt die andere Vertragspartei unsere Lieferung und Leistung an, so sind ausschließlich unsere Bedingungen vereinbart. Sind unsere Bedingungen dem Auftraggeber nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie bei einer anderen Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste. Die Allgemeinen Geschäfts - und Vertragsbedingungen sind jederzeit im Internet unter http://www.kabeljournal-chemnitzer-land.de abrufbar und sind damit öffentlich zugänglich.


II. Angebote / Aufträge

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Realisierbarkeit. Mündliche Angebote sowie alle etwaigen mündlichen Zusagen von Vertretern oder Verkäufern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Aufträgen über Agenturen muss der Kunde genannt werden, um den Auftrag und den Kunden prüfen zu können. Branchenausschluß wird nicht garantiert. Ein Vertrag kommt durch die Erteilung eines Kundenauftrages, vorzugsweise auf einem unserer Auftragsformulare, und durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder/und durch unseren Beginn der Realisierung des Auftrages oder/und durch unsere tatsächliche Leistungsbereitstellung oder/und durch die Rechnungslegung über die Leistung zustande. Ein Auftrag kommt jedoch nicht durch die bloße Auftragserteilung an uns durch den Kunden zustande, da vor der Annahme die Durchführbarkeit des Auftrages durch uns geprüft sein muss. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen und Konzepten etc. behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird uns der Auftrag nicht erteilt, sind die das Angebot betreffenden Unterlagen sowie sämtlich davon erstellte Kopien unverzüglich und vollständig an uns zurückzugeben.


III. Auftragsablehnung

Wir behalten uns vor, Aufträge, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses und Aufträge mit Fertigprodukten des Auftraggebers wegen des Inhaltes, der Herkunft oder der technischen Form nach unseren sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausführung aus moralischen, technischen, betrieblichen oder ähnlichen Gründen unzumutbar ist. Ebenso können wir einen Auftrag teilweise oder ganz ablehnen, wenn es bei vorherigen Aufträgen zu Problemen bei der Zahlung, bei der Zusammenarbeit oder bei der Bereitstellung von für den Auftrag notwendigen Informationen, Materialien und Leistungen gekommen ist oder eine bei periodisch wiederkehrenden Zahlungen die Auftragsabwicklung erleichternde und von uns geforderte Einzugsermächtigung oder eine Bonitätsprüfung verweigert wird bzw. die Bonitätsauskünfte negativ lauten. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Aufträge über die Weiterverwendung von Fertigprodukten des Auftraggebers sind erst nach Vorlage eines Musters und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.


IV. Vertragsrücktritt, -stornierung, -kündigung, -aufhebung, -verhinderung

Der Auftraggeber kann nur mit unserer Zustimmung den Vertrag vorzeitig beenden, zurücktreten oder aufheben. Das Rücktritts- oder Aufhebungsersuchen muss schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen vor der vorgesehenen Auftragsausführung bei uns eingehen. Ein Anspruch auf Zustimmung zum Rücktritt oder der Aufhebung besteht auch bei Einhaltung der Frist nicht. Der Auftraggeber stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht rechtzeitig storniert wurde, gegen uns erwachsen. Werden nicht rechtzeitig stornierte Aufträge aufgrund des innerbetrieblichen Ablaufes erfüllt, so stehen dem Auftraggeber bei Verletzung von Rechten Dritter daraus keine Ansprüche gegen uns zu. Die bis zur Beendigung des Vertrages angelaufenen Kosten für die vereinbarte Leistung hinsichtlich Beschaffung, Produktion, Installation, Bereitstellung oder Verbreitung oder bereits ähnlich durchgeführter Arbeiten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder notwendige erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Leistungen hat der Auftraggeber zu tragen, auch wenn er die vollständige Ausführung nicht durchführen lässt. Das gleiche gilt für die notwendig werdenden Aufwendungen, die zur Herstellung des Zustandes vor der Auftragserteilung notwendig sind, wie beispielsweise der Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen, Deinstallation von Software, Dekonfiguration von Zugängen, Wiederaufheben von Abläufen oder Machanismen, oder Zahlung von Gebühren (An-, Ab- und Ummeldegebühren) die durch den Auftragsabbruch notwendig werden. Wenn der Kunde unsere Leistungserbringung verhindert oder zu verhindern versucht, oder aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, aufhebt, gelten ebenso die Regelungen wie bei der Stornierung oder Kündigung. Das Vertragsverhältnis kann auch von uns aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund für uns gilt insbesondere, wenn der Kunde die ihm nach dem Vertrag obliegenden Pflichten erheblich oder nachhaltig verletzt, wenn der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nicht binnen angemessener Frist unterlässt, wenn der Kunde Aktivitäten durchführt, durch die Dritte belästigt oder bedroht werden, wenn der Kunde in zwei Monaten mit einem nicht unerheblichen Anteil der Zahlungsverpflichtungen oder in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einem Betrag, der einem monatlichen Durchschnittsentgelt des Kunden entspricht, in Verzug und eine etwa geleistete Sicherheit verbraucht ist, wenn die Kreditunwürdigkeit des Kunden feststeht, wie z. B. bei Konkurs bzw. Insolvenz oder bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wenn sonstige Umstände bekannt werden, die uns zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen und der Kunde trotz Aufforderung binnen zwei Wochen keine angemessene Sicherheit gestellt hat, wenn durch Verschulden des Kunden die Qualität unserer Leistungen beeinträchtigt oder die Funktion unserer Dienste gestört wird, wenn eine notwendige Grundstückseigentümererklärung gekündigt wird, oder schließlich, wenn uns die notwendigen Genehmigungen zur Erbringung der Leistungen oder Dienste entzogen oder nicht mehr erteilt werden. Daneben bleiben etwaige Schadensersatzansprüche unsererseits unberührt.


V. Vertragsänderungen / Preise

Wir sind berechtigt, während der Laufzeit von Verträgen die Preislisten sowie die allgemeinen Geschäfts- und Rahmenbedingungen zu ändern. Wenn das geschieht, teilen wir unseren Vertragspartnern diese Änderungen durch Veröffentlichung sowie bei Endkunden durch direkte Kundeninformation mit, sofern diese Partner von den Änderungen betroffen sind. Die Änderungen treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, einen Monat nach der Veröffentlichung oder Mitteilung in Kraft. Erfolgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, kann der Kunde den Vertrag für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats, nachdem die neuen Bedingungen in Kraft getreten sind, davon Gebrauch macht. Für die Preisbildung werden die jeweils gültigen Preislisten herangezogen. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise verstehen sich ab Sitz des Unternehmens. Listenpreise sind unverbindliche Richtpreise. Der vereinbarte Preis für den Auftrag wird schriftlich in der Auftragsbestätigung, den Verträgen, Preislisten oder den Rechnungen ausgewiesen.


VI. Vertragsunterbrechungen / Sperren

Wir sind berechtigt unsere Leistung zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit und Stabilität bestimmter Dienste und Leistungen (z.B. Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität insbesondere der Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, der Interoperabilität verschiedener Dienste), des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Wir werden jede Unterbrechung oder Störung der Leistungserbringung so bald wie technisch und betrieblich möglich beheben. Ebenso werden wir den Kunden bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen oder -beschränkungen in geeigneter Form über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung/-beschränkung unterrichten. Die Mitteilungspflicht über den Beginn der Einstellung besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den Umständen objektiv nicht vorher möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde. Auch sind wir berechtigt, die Inanspruchnahme unserer Leistungen durch des Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in erheblichen Rückstand gerät. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist zulässig, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat.


VII. Sicherheitsleistung

Wir können bei Vertragsbeginn oder danach jederzeit vom Kunden eine Sicherheit in Höhe des jeweiligen Leistungsentgeltes zuzüglich eines eventuell vereinbarten monatlichen Preises in dessen sechsfacher Höhe verlangen, wenn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Ebenso sind wir berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht. Soweit dem Kunden Ansprüche gegen Dritte zustehen, wird er diese nach unseren Vorgaben geltend machen oder nach unserer Wahl auf unser erstes schriftliches Anfordern an uns abtreten.


VIII. Vertragsdurchführung / Leistungspflicht

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen wir vertraglich vereinbarte Teilleistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen bzw. auch Dritte beauftragen. Werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten übertragen, ist der Kunde in einem solchen Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Kunde selbst kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder auch nur seinen Anspruch auf einzelne Leistungen hieraus an Dritte nur abtreten, wenn wir vorher schriftlich zustimmen. Unsere Verpflichtung, eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen, steht unter dem Vorbehalt, dass erforderliche Vorleistungen Dritter (z.B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter oder die Lieferungen von zur Leistungserbringung notwendiger Waren und Dienstleistung) oder Genehmigungen tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung- oder Leistungspflicht unsererseits entfällt grundsätzlich, es sei denn, uns ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Der Kunde trägt die Verantwortung zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Anforderungen, die für die Leistungserbringung durch uns benötigt werden. Wenn wir erkennen, dass technische oder organisatorische Voraussetzungen nicht ausreichen, können wir die Leistungserbringung abbrechen und vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden irgendwelche Ansprüche deswegen zustehen. Sämtliche Arbeiten (z.B. Filmaufnahmen, Montage- oder Installationsarbeiten) umfassen keine branchenfremden Nebenarbeiten. Hilfskräfte, Transport- und Hubgeräte, Betriebskraft, Hilfsstoffe, Werkzeuge, Schutzeinrichtungen, notwendige Räume, Sanitäreinrichtungen u.ä. sind bei Bedarf vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Lieferungen und Leistungen außerhalb des vertraglich ausdrücklich vereinbarten Umfangs werden nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Für Leistungen, die wir auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als vereinbart erbringt, können wir auch An- und Abfahrtszeiten sowie Entfernungspauschalen berechnen.


IX. Verantwortlichkeit

Für die Zulieferung einwandfreier Unterlagen, Datenträger, Dienstleistungen und Fertigprodukte ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern diese erkennbar ungeeignet oder beschädigt sind, fordern wir unverzüglich Ersatz an. Wir gewährleisten nur die Qualität, die aufgrund der Vorlagen, Daten, Datenträger, Dienstleistungen und Fertigprodukten bei uns möglich ist. Sind etwaige Mängel bei den von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkten, wie z. B. Unterlagen, Daten, Datenträger, Videos nicht sofort erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Qualität der Auftragsausführung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholt ausgeführten Aufträgen, wenn der Auftraggeber nicht vor der nächstfolgenden Ausführung auf den Fehler hinweist. Sollte der Auftrag nicht oder falsch zur Ausführung kommen, weil Unterlagen, wie Text- und Bildmaterial oder Kopien verspätet, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann der vereinbarte Auftragsumfang in Rechnung gestellt werden. Für fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebene Unterlagen liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Auftrages, ebenso für die zur Verfügung gestellten Daten-, Text-, Bild-, Ton- bzw. Videounterlagen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er die für sämtliche bereitgestellten Unterlagen und Datenträger erforderlichen zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Urheber- bzw. Verwertungs-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte hat, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Es wird uns gestattet, den vollen Inhalt der zur Verfügung gestellten Unterlagen ohne jede zeitliche, räumliche und inhaltliche Einschränkung zu verwerten, zu verarbeiten und zu verändern. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen ausdrücklich frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung seines Auftrages bzw. der Verwertung seines zur Verfügung gestellten Materials für seinen Auftrag geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn der Kunde aufgrund unserer Leistungen rechtswidrige Handlungen bzw. Datenschutz- oder Wettbewerbsrechtsverletzungen begeht. Der Kunde erhält für die von uns erbrachten Leistungen ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Der Kunde kann das vollständige Leistungs- und Nutzungsrecht für die von uns erbrachte urheberrechtliche Leistung durch die Zahlung einer Rechteabgabe erwerben. Sind für die Inanspruchnahme dieser erworbenen Rechte weitere Arbeiten notwendig (z.B. Bereitstellung auf einem Extra-Datenträger), erfolgt die Abrechnung dieser Arbeiten aufgrund unserer Preislisten. Beinhaltet das Produkt Rechte Dritter, so sind diese vom Kunden mit dem jeweiligen Dritten zu klären. Mit der Rechteabgabe sind einzig unsere Rechte abgegolten. Die Rechteabgabe wird im einzelnen vereinbart oder kann pauschal erfolgen. Der Kunde hat gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern und Betriebsstörungen die notwendigen eigenen Sicherungsvorkehrungen zu treffen und ebenso jegliche unberechtigten Eingriffe zu unterlassen, da wir insoweit keine Haftung übernehmen können. Der Kunde stellt uns z. B. bei der Einrichtung eines Netzzuganges in seinem Haus die erforderlichen technischen Einrichtungen für Installation, Betrieb und Instandhaltung sowie geeignete Aufstellungsräume und Leitungswege, Strom und Erdung unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung und hält diese für die Dauer des Vertrages im funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand. Der Kunde hat uns unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, Rechtsform, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, Kontoverbindung oder anderer vertragswesentlicher Angaben mitzuteilen.


X. Gestaltung / Freigabe

Sind keine besonderen Gestaltungsvorschriften vom Auftraggeber vorhanden, wird die Gestaltung nach Ermessen unserer Mitarbeiter durchgeführt. Probeabzüge von Text- und Grafiken, Demonstration von Animationen, Videofilmen, Dienste etc. im Beisein des Auftraggebers sind erst dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Korrektur- oder Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers übermittelt, die Kosten der Herstellung trägt der Auftraggeber. Wir berücksichtigen dabei alle Fehlerkorrekturen innerhalb einer dem Auftraggeber übermittelten Frist. Wenn die Rückantwort für die Auftragsfreigabe nicht fristgerecht bzw. nicht unterschrieben bei uns eingeht, müssen wir die Freigabe als erteilt betrachten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Übermittlung. Die Kosten für die Übersendung der Probeabzüge bzw. die der Demonstration, sowie die Änderung des Auftrages, welche nicht unser Verschulden ist, trägt der Auftraggeber. Die Kosten für Auftragserweiterungen, die keine Korrekturen sind, trägt der Auftraggeber.


XI. Zeitvereinbarung

Zeitvereinbarung Nur wenn vom Kunden ausdrücklich verlangt und von uns schriftlich bestätigt, wird ein Auftrag an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge eingeplant. Fällt die Ausführung des Auftrages zu einem bestimmten Termin aus organisatorischen, programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störung, höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenden Umständen aus, so wird die Ausführung des Auftrages nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung. Die Lieferzeit kann nur annähernd angegeben werden und ist deshalb unverbindlich; sie beginnt mit dem Tage ihres Bestelleinganges, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Ersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Liefer- und Leistungszeit sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt bzw. ungewöhnlicher Behinderung, insbesondere durch Betriebs- und Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel oder Änderung der Wertverhältnisse, sind wir ohne Haftung für etwaigen Schaden berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder ihn bis nach Behebung der Hindernisse zu verlängern. Ursächlicher Zusammenhang braucht nicht nachgewiesen zu werden. Teillieferung ist zulässig und gilt jeweils als Geschäft für sich. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen zur Lieferungen vereinbarter Leistungen, Produkte oder Informationen gegenüber uns nicht nachkommt, verlängern sich die Bereitstellungsfristen mindestens um den Zeitraum der Verzögerung. Das gilt unbeschadet unserer Rechte wegen Verzugs des Kunden. Geraten wir mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhalten. Weitere Ansprüche wegen des Verzuges sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.


XII. Zahlungsbedingungen

Wenn auf unseren Rechnungen nicht anders vermerkt, ist der Rechnungsbetrag bei Übergabe des Rechnungsformulars innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Schecks- und Wechselannahmen erfolgen zahlungshalber, die Zahlung wird erst bei der unwiderruflichen Einlösung der Schecks oder Wechsel anerkannt Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen der anderen Vertragspartei, Zahlungen zunächst auf deren älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen anzurechnen. Wenn die andere Vertragspartei ihren Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, ihre Zahlung einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit der anderen Vertragspartei in Frage stellen, so sind wir berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Ferner sind wir in diesem Fall berechtigt, Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückzubehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen bis zur Bezahlung einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn die andere Vertragspartei trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Die diesbezügliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der Einstellung der Auftragsbearbeitung ist aufgrund des Zahlungsverzuges des Auftraggebers nicht möglich. Bei aufgetretenem Zahlungsverzug und berechtigter Informationen über eine mangelnde Kreditwürdigkeit eines Auftraggebers können Vorauszahlung auf die gesamte Summe oder Teilsummen davon vor einer neuen Auftragsausführung verlangt werden. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Monatlich zu zahlende pauschalen Entgelte sind im voraus, vorzugsweise jährlich, zu zahlen. Dies gilt nicht für den ersten Abrechnungsmonat; für diesen erfolgt die Rechnungsstellung nachträglich. Die Zahlungspflicht des Kunden beginnt mit dem Tag der Freischaltung bzw. Leistungserbringung. Wir stellen dem Kunden das jeweilige Entgelt in Rechnung. Maßgeblich ist unsere entsprechende jeweils gültige Preisliste. Die Umsatzsteuer sowie die sonstigen Nebenkosten werden, wenn nicht anders ausgewiesen, zusätzlich berechnet. Pauschale Entgelte für Teile eines Monats werden für jeden Kalendertag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Für monatliche Entgelte erteilt uns der Kunde zur Verfahrensvereinfachung üblicherweise eine Einzugsermächtigung. Hat der Kunde uns keine Einzugsermächtigung erteilt, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum unserem auf der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei anderen Zahlungsarten als der Einzugsermächtigung können wir ein pauschales Entgelt verlangen, das sich an den tatsächlich erforderlichen Mehraufwendungen der entsprechend anderen Zahlungsart orientiert und bei Vertragsabschluss mit ausgewiesen wird. Bei Verzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem aktuellen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber 6 % ab Verzugseintritt verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens freisteht. Daneben bleiben uns die sonstigen Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche wegen des Zahlungsverzuges erhalten. Der Kunde hat weiterhin alle Kosten zu ersetzen, die durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Beauftragt uns ein Kunde, währenddessen er sich kurz vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder im Insolvenzverfahren befindet, leisten wir nur gegen Barzahlung und der Freistellung von Rückforderungsansprüchen durch den Insolvenzverwalter oder anderen Dritten. Mit der Übergabe des Bargeldes wird uns diese Freistellung erteilt.


XIII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Preises einschließlich aller Nebenforderungen sowie bis zur Bezahlung aller übrigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Leistungen Eigentum von uns. Der Auftraggeber ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware oder Leistungen an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Mit Erfüllung unserer Forderung einschließlich der Nebenforderungen geht das Eigentum ohne besondere Übertragung auf den Auftraggeber über. Durch Verarbeitung der Waren erwirbt der Auftraggeber bis zum Ausgleich unserer Forderungen kein Eigentum an der neuen Sache. Bei Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung der Ware mit anderen Gegenständen oder Leistungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte am vermischten Bestand oder an dem neuen materiellen oder immateriellen Gegenstand an uns ab. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Bei Weiterveräußerung der Ware - gleich in welchem Zustand (verarbeitet oder unverarbeitet) - tritt der Auftraggeber die gegen Dritte entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Der Auftraggeber ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt diese Forderung für Rechnung von uns einzuziehen. Der Auftraggeber erklärt hiermit sein Einverständnis damit, dass die von uns mit der Abholung von Waren beauftragten Personen zu diesem Zweck das Grundstück bzw. Gebäude, auf oder in dem sich die Gegenstände befinden, betreten oder befahren können. Der Auftraggeber hat uns von jeder Beschlagnahme, Zwangsvollstreckung oder sonstigen, unsere Eigentumsrechte beeinträchtigenden Maßnahmen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen. Das Unterlassen einer Anzeige hat die sofortige Fälligkeit der gesamten Restschuld zur Folge. Der Auftraggeber hat die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung von Eingriffen Dritter, insbesondere die etwaiger Interventionsprozesse zu tragen.


XIV. Einwände gegen Rechnungen / Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Entgelte hat uns der Kunde innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich anzuzeigen. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs, die im Streitfalle vom Kunden zu beweisen ist. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit uns eine Überprüfung der Einwendungen datenschutzrechtlich möglich ist. Der Kunde kann gegen Ansprüche von uns nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis zu.


XV. Versand / Gefahr

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, wobei die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer und auch bei Transport mit unseren Fahrzeugen oder anderen Institutionen spätestens beim Verlassen unserer Firma auf den Besteller übergeht. Wenn nichts Besonderes vorgeschrieben ist, bestimmen wir die Versandart nach eigenem Ermessen, jedoch ohne Garantie für die billigste Verfrachtung. Verpackung berechnen wir zu Selbstkosten, sie wird nicht zurückgenommen.


XVI. Rücklieferung von Unterlagen

Unterlagen, Datenträger usw., die der Auftraggeber geliefert hat, werden nur auf besondere Anforderung zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Vertrages. Danach behalten wir uns das Recht vor, diese zu vernichten. Das Risiko für die Aufbewahrung und den Versand trägt der Auftraggeber.


XVII. Gewährleistung / Störung

Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die den Zweck des Auftrages erheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine entsprechende Ersatzausführung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Auftrages beeinträchtigt wurde. Verstreicht eine hierfür gestellte angemessene Frist oder ist die Ersatzausführung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat die ausgeführten Aufträge bzw. Lieferleistungen unverzüglich auf seine Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und uns alle offensichtlichen Mängel binnen zwei Wochen schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Ergänzend gilt für den Fall des kaufmännischen Rechtsverkehrs §377 HGB. Die Gewährleistung beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Zeitdauer und beginnt mit dem Lieferdatum. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Empfang des Liefergegenstandes schriftlich nach Art und Umfang gerügt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im Falle der Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung in angemessener Frist. Im Falle verzögerter, unterlassener oder fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann die andere Vertragspartei nach ihrer Wahl nach Ablauf einer von ihr gesetzten angemessenen Frist Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitere Ansprüche der anderen Vertragspartei sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Folgeschäden; dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Störungen werden von uns und unseren Beauftragten behoben, sobald es technisch und organisatorisch möglich ist. Werden Fremdprodukte oder nicht von uns autorisierte Geräte an unseren Einrichtungen angeschlossen oder sollen nicht autorisierte Dienste mit unseren Diensten verknüpft werden, entfällt unsere Pflicht zur Gewährleistung, soweit die Beeinträchtigungen auf den Einfluss der fremden Produkte oder Dienstleistungen zurückzuführen sind. Führen diese Einflüsse zur Minderung unserer Produkte oder Dienstleistungen, können wir die Entfernung verlangen. Schadensersatzansprüche unsererseits können geltend gemacht werden. Aufwendungen für die Diagnose und die Beseitigung von Störungen und Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Telekommunikationseinrichtungen oder auf sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen sind sowie Aufwendungen für die Überprüfung der Anlage nach einer Störungsmeldung, wenn sich herausstellt, dass keine Störung unserer technischen Einrichtung vorliegen und der Schaden oder Mangel im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, werden gesondert nach der gültigen Preisliste dem Kunden in Rechnung gestellt.


XVIII. Haftung

Eine Haftung ist nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die Vertragshöhe beschränkt. Etwas anderes gilt nur, wenn ein deckungspflichtiger Sachverhalt vorliegt und unsere Haftpflichtversicherung, der die allg. Haftpflichtbedingungen (AHB) zugrunde liegen, uns - maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme - von der Haftung freistellt. Die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung teilen wir dem Auftraggeber auf Verlangen mit. Soweit wir für aufgetretene Schäden im Bereich der leichten Fahrlässigkeit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haften, ist unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssumme unserer Haftpflichtversicherung. Schadensersatzansprüche müssen bei uns innerhalb von 2 Wochen nach Ausführung des Auftrages bzw. nach Lieferung der Produkte schriftlich geltend gemacht werden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


XIX. Höhere Gewalt

Wir sind von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren und auch solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmitteln oder Energie sowie Mobilmachung, der Verteidigungsfall und Unruhen. In solchen Fällen höherer Gewalt verlängern sich Fristen und verschieben sich Termine unter Zubilligung einer Anlauffrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Leistung unmöglich, so haben wir das nicht zu vertreten.


XX. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle vertraglichen Pflichten ist der Sitz unseres Unternehmens. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des zuständigen Gerichts unseres Unternehmens, soweit unsere Ansprüche nicht mit Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist der Gerichtsstand des für uns zuständigen Gerichtes gültig. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Bestimmungen der Hagener-Abkommen über internationale Verträge finden bei Auslandsgeschäften keine Anwendung. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


XXI. Schufa- und Wirtschaftsauskunftsklausel

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir bei der für den Wohnsitz oder Unternehmenssitz des Kunden zuständigen Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), oder bei einer entsprechenden Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholen. Wir sind berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, können wir hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigter Interessen, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.


XXII. Datenspeicherung / Datenschutz / Fernmeldegeheimnis

Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen werden personen- und firmenbezogene Kundendaten von uns gespeichert und in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen verarbeitet. Mit der Speicherung seiner Daten erklärt der Kunde sich einverstanden. Die Daten dürfen anonymisiert auch zum Zwecke des Marketings und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Produkte - soweit gesetzlich zulässig - verarbeitet und genutzt werden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widersprochen hat. Der Kunde kann auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erhalten. Wir werden weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als wir gesetzlich verpflichtet sind, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.


XXIII. Teilunwirksamkeit / Lücke

Sollten Bestimmungen in Verträgen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht beeinträchtigt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt ohne weiteres eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nächsten kommt, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war. Das selbe gilt auch im Falle einer Lücke.


XXIV. Sonstiges

Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen immer der Schriftform. Unsere sämtlichen Erklärungen können auf elektronischem Wege an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Berechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Schäden und Mängel an technischen Einrichtungen, die für unser Vertragsverhältnis relevant sind, hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Zusätzliche Bedingungen für mediale Leistungen (betrifft Leistungen, die unter das Rundfunkgesetz, Pressegesetz, Mediendienstgesetz oder ähnlichen fallen)


XXV. Erweiterung Verantwortlichkeit / Haftung

Die von uns in eigener Verantwortung über die uns zur Verfügung stehenden Medien (neue und klassische Medien) publizierten Inhalte sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Weiterverwendung ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt. Wenn im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, besteht lediglich das Recht, eine angemessene Anzahl von Kopien von Teilen der Inhalte zu erstellen, vorausgesetzt, dass diese Kopien ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erstellt und genutzt werden, dass alle Kennzeichnungen bezüglich der Schutzrechte in den Inhalten bestehen bleiben, und dass eine korrekte Quellenangabe betreffs der Teile des kopierten Inhalts erfolgt. Für Schäden oder Schadensersatzansprüche, die durch die Nachnutzung unserer in eigener Verantwortung über die uns zur Verfügung stehenden Medien (neue und klassische Medien) publizierten Inhalte entstehen, sind wir nicht verantwortlich. Mit der weiteren privaten Verwendung unserer Inhalte stellt uns der Nachnutzer ausdrücklich frei von Ansprüchen Dritter oder seiner eigenen Person. Beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen über die uns zur Verfügung stehenden Medien, richten sich Ansprüche ausschließlich an den Anbieter oder Verkäufer. Soweit Waren oder Dienstleistungen über die uns zur Verfügung stehenden Medien angeboten werden, kommen etwaige Verträge ausschließlich zwischen dem Interessenten bzw. Käufer und dem Anbieter bzw. Verkäufer zustande. Werden wir aufgrund eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die mit uns eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluß in Anspruch genommen, übernimmt der Auftraggeber die Forderung vollständig. Für die von anderen natürlichen oder juristischen Personen auf der Grundlage der Nutzung unserer technischen Infrastruktur zur Informationsverbreitung angebotenen Inhalte sind die entsprechenden Personen vollständig selbst verantwortlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuellen Gegendarstellung, die sich aufgrund seines Auftrages ergibt, entsprechend der jeweils gültigen Preisgestaltung zu tragen. Wir sind nicht verpflichtet, bereitgestellte Unterlagen und Aufträge daraufhin zu prüfen, ob die Rechte Dritter beeinträchtigt werden bzw. tragen wir in keiner Weise für die Richtigkeit der Unterlagen Verantwortung. Mit der Auftragserteilung übermittelt uns der Auftraggeber die für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen (z.B. die für die Abrechnung mit den entsprechenden Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben) und überträgt uns die Bearbeitungs-, Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Archivierungs-, Nutzungs-, Verwertungsrechte und sonstigen Rechte soweit diese für unsere Tätigkeiten in den jeweiligen Medien erforderlich sind. Außerdem stellt der Auftraggeber sicher, dass die bei Aufträgen mitwirkenden Personen, die durch die Mitwirkung Rechte ableiten könnten (z.B. Statisten), ihr Einverständnis erklärt, die sich daraus ergebenden Rechtefragen klargestellt sowie eventuelle Vergütungsforderungen abgegolten wurden. Diesbezüglich werden wir von möglichen Forderungen vorsorglich durch den Auftraggeber freigestellt. Sofern wir dem Kunden für seine Dienste oder Präsentation Speicherplatz auf unseren Servern zur Verfügung stellen, verpflichtet sich der Kunde, auf dem bereitgestellten Speicherplatz weder rechtswidrige Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf strafbare Dienste, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Hyperlinks zu solchen Internetadressen zu platzieren. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - die Bestimmungen der Gesetze gegen die Verbreitung rechtswidriger und/oder jugendgefährdender Inhalte in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Soweit wir durch Dritte wegen eines Verstoßes gegen die vorgenannten gesetzlichen Regelungen in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, uns von allen denkbaren Ansprüchen Dritter freizustellen. Ungeachtet dessen sind wir, soweit der Kunde die entsprechenden Inhalte nicht auf deren erste Anforderung von dem Server entfernt, berechtigt, den Server zu dekonfigurieren oder die entsprechenden Seiten zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Auch behalten wir uns weiterhin vor, Informationen, die unsererseits inhaltlich bedenklich erscheinen, von der weiteren Verbreitung, Speicherung durch unsere Server oder Netze auszunehmen, um eine Schadensminimierung durchzuführen. Das kann durch Löschung oder Sperrung der Daten vor dem Zugriff Dritter geschehen. Den Anbieter werden wir von einer etwa vorgenommenen diesbezüglichen Maßnahme informieren. Das gleiche gilt, wenn wir von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte, z. B. auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen. Für uns besteht keine Prüfungspflicht. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung der Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, werden wir die betroffenen Inhalte Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten beispielsweise einer Webseite des Kunden beruhen, stellt uns der Kunde hiermit ausdrücklich frei.


XXVI. Chiffreanzeigen

Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt, danach werden sie vernichtet. Im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers behalten wir uns vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfungszwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten sind wir nicht verpflichtet.

Partnerschaft erfordert Regeln. Nur wer seine Verträge erfüllt, wird Erfolg haben.