Donnerstag, 28.03.2024 (13.KW)
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Allgemeine GeschÀftsbedingungen - XXIII. Teilunwirksamkeit

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Allgemeine GeschÀftsbedingungen
I. Geltungsbereich
II. Angebote / AuftrÀge
III. Auftragsablehnung
IV. VertragskĂŒndigung
V. VertragsÀnderungen
VI. Vertragsperren
VII. Sicherheitsleistung
VIII. Leistungspflicht
IX. Verantwortlichkeit
X. Gestaltung / Freigabe
XI. Zeitvereinbarung
XII. Zahlungsbedingungen
XIII. Eigentumsvorbehalt
XIV. EinwÀnde
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XVI. RĂŒcklieferung
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XIX. Höhere Gewalt
XX. Gerichtsstand
XXI. Klausel
XXII. Datenschutz
XXIII. Teilunwirksamkeit
XXIV. Sonstiges
XXV. Haftung
XXVI. Chiffreanzeigen
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XXIII. Teilunwirksamkeit / LĂŒcke

Sollten Bestimmungen in VertrĂ€gen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchfĂŒhrbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder DurchfĂŒhrbarkeit spĂ€ter verlieren, wird hierdurch die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen des Vertrages nicht beeintrĂ€chtigt. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die ĂŒbrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt ohne weiteres eine solche Regelung, die im Rahmen des rechtlich möglichen dem am nĂ€chsten kommt, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war. Das selbe gilt auch im Falle einer LĂŒcke.